Brandschutzschulungen sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Sie sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Brandfall wissen, wie sie richtig reagieren müssen, um sich selbst und andere zu schützen. Die Schulungen vermitteln grundlegendes Wissen zu Brandgefahren, zum Umgang mit Feuerlöschern und zum Verhalten bei einer Evakuierung. Regelmäßige Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen maßgeblich zur Sicherheit Ihres Betriebs bei.
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Brandschutz-Schulungen

Gesetzliche Schulungspflicht
Welche Schulungen benötigen meine MitarbeiterInnen?
Welche Gesetze und Vorschriften gelten?

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Inhalte der Schulungen
Welche Themen werden in einer Brandschutz-Schulung behandelt?
Wie unterscheiden sich die Schulungen für verschiedene Berufsgruppen?
Gesetzliche Vorschriften und Richtlinien
Welche Gesetze und Vorschriften regeln Brandschutzschulungen?
Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich Brandschutz zu schulen. Die relevanten Vorschriften umfassen unter anderem:
- Arbeitsstättenverordnung (AStV, § 8, § 43): Verlangt eine regelmäßige Unterweisung und praktische Übungen im Brandschutz.
- OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz): Regelt allgemeine Brandschutzmaßnahmen für Gebäude und fordert eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter.
- Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB 117 O): Enthalten detaillierte Anforderungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und Evakuierungshelfern.
- VEXAT (Verordnung explosionsfähiger Atmosphären) – Zusätzliche Schulungen in explosionsgefährdeten Bereichen
Branchen mit besonderen Anforderungen
- Industrie und Produktionsbetriebe: Besondere Vorschriften für explosionsgefährdete Bereiche (VEXAT) erfordern spezielle Brandschutz- und Evakuierungsschulungen.
- Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen: Evakuierungskonzepte und spezielle Schulungen für den Umgang mit nicht mobilen Personen sind notwendig.
- Gastronomie und Hotellerie: Regelmäßige Schulungen für den sicheren Umgang mit offenen Flammen und elektrischen Geräten.
Pflichten für Arbeitgeber
- Einmal jährlich Brandschutzunterweisung für alle Mitarbeiter
- Sofortige Schulung neuer Mitarbeiter bei Dienstantritt
- Zusätzliche Schulungen bei baulichen Änderungen oder neuen Arbeitsabläufen
Vorteile regelmäßiger Brandschutzschulungen
- Vermeidung von Brandgefahren
- Schutz von Mitarbeitern und Sachwerten
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
- Stärkung des Sicherheitsbewusstseins im Betrieb
Arten von Brandschutzschulungen
Brandschutzschulungen können in verschiedene Kategorien unterteilt werden:
Interne Schulungen
durch zertifizierte Anbieter
- Ausbildung zum Brandschutzwart (Grundwissen zum betrieblichen Brandschutz)
- Brandschutzbeauftragter (umfangreiche Schulung mit Abschlussprüfung, gesetzlich erforderlich für größere Betriebe)
- Evakuierungshelfer (Schulung zur sicheren Evakuierung von Personen)
- Spezialschulungen für gefährliche Arbeitsbereiche (z. B. Explosionsschutz, Gefahrstofflagerung)
Externe Schulungen
durch eigene Brandschutzbeauftragte
- Einführungsschulungen für neue Mitarbeiter
- Jährliche Brandschutzunterweisungen für alle Mitarbeiter
- Praktische Feuerlöschübungen
- Evakuierungstrainings mit realistischen Szenarien
Je nach Betriebsgröße, Branche und individuellen Risiken gibt es in Österreich eine Vielzahl unterschiedlicher Brandschutzschulungen. Vom Pflichttraining für alle Mitarbeiter über praktische Feuerlöschübungen bis hin zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten oder Evakuierungshelfer – die Inhalte und Anforderungen sind genau auf den jeweiligen Betrieb und die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt.
Die nachfolgende Übersicht zu Brandschutzschulungen dient als allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindlichen Rechtsvorschriften oder individuellen Fachgutachten. In Österreich gelten insbesondere die TRVB-Richtlinien (z. B. TRVB 117 O), die Arbeitsstättenverordnung, die Gewerbeordnung sowie weitere Vorschriften der AUVA oder anderer Behörden. Bei höheren Risiken (z. B. Explosionsschutz, Gefahrstoffe, Großveranstaltungen) können zusätzliche oder engmaschigere Schulungen erforderlich sein.
Auch für Kleinbetriebe bestehen mindestens jährliche Unterweisungspflichten. Ob ein Brandschutzbeauftragter oder weitere unterstützende Rollen (z. B. Brandschutzwart, Evakuierungshelfer) vorgeschrieben sind, hängt unter anderem von der Betriebsgröße und der Gefahrenklasse ab. Bitte führe alle Schulungen schriftlich in einem Brandschutzbuch oder vergleichbaren Dokumentationssystem nach.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Arten von Brandschutzschulungen, ihre Zielgruppen und typische Inhalte.
| Schulungstyp | Zielgruppe | Typische Inhalte | Durchführung |
|---|---|---|---|
| Erstunterweisung | – Alle neuen Mitarbeiter, vor Aufnahme der Tätigkeit | – Betriebliche Brandschutzordnung – Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen – Alarmierung und Verhalten im Brandfall | – Durch den Betriebsinhaber, Sicherheitsfachkraft oder Brandschutzbeauftragten – Rechtzeitig vor Arbeitsantritt |
| Grundschulung | – Alle Mitarbeiter (wiederkehrend) | – Grundlagen des Brandschutzes (Brandklassen, Löschmittel) – Verhalten bei Ausbruch eines Brandes und bei Evakuierung – Allgemeine Gefahrenquellen im Betrieb | – Intern (z. B. durch geschulte Führungskräfte oder Brandschutzwart) oder extern (z. B. Brandschutzdienstleister) |
| Feuerlöschertraining | – Alle Mitarbeiter (praktische Komponente oft Pflicht) | – Richtiges Handhaben von Feuerlöschern (z. B. Wasser, Schaum, CO₂, Fettbrandlöscher) – Löschübungen mit verschiedenen Szenarien – Theoretische Grundlagen, z. B. Brandklassen, Löschmittelarten | – Häufig durch externe Anbieter oder den betrieblichen Brandschutzbeauftragten – Praxisübungen im Freien oder in speziellen Übungscontainern |
| Brandschutzwart (BSW) | – Mitarbeiter, die vom BSB oder Arbeitgeber beauftragt wurden, unterstützende Brandschutz-Aufgaben zu übernehmen | – Vertiefte Kenntnisse über vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz – Durchführen von Kontrollgängen, Überprüfung von Feuerlöschern, Fluchtwegen – Unterstützung des BSB | – Externe Schulung nach bestimmten Vorgaben (z. B. TRVB 117 O „Brandschutzwart-Kurs“) – Zertifiziertes Seminar mit Abschlussprüfung |
| Brandschutzbeauftragter (BSB) | – Verantwortliche Person(en), die das gesamte Brandschutzkonzept im Betrieb koordinieren und umsetzen | – Umfassende Ausbildung inkl. Theorie (Recht, Technik, Organisation) und Praxis – Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung, Evakuierungspläne – Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr | – Zertifizierte Schulung nach TRVB 117 O (oder vergleichbarer Norm) – Regelmäßige Weiterbildungen und Auffrischungen erforderlich |
| Evakuierungshelfer | – Benannte Mitarbeiter, die im Brand- oder Notfall die Evakuierung koordinieren | – Detaillierte Kenntnisse der Flucht- und Rettungswege – Organisation und Leitung von Räumungsübungen – Kommunikation mit Feuerwehr und Rettungskräften | – Externe Kursangebote oder Schulungen durch den BSB – Häufig im Rahmen größerer Sicherheits- oder Brandschutzseminare integriert |
| Spezialschulungen | – Betriebe mit besonderen Risiken (z. B. Chemie, Gefahrstofflager, Großküchen, Labore) | – Explosionsschutz (TRVB 120 O), Umgang mit Gefahrstoffen – Spezifische Löschmittel (z. B. Spezialpulver, Fettbrandlöscher) – Brandschutz bei Heißarbeiten (Schweißen, Schleifen etc.) | – Spezialisierte Anbieter, teils Behördenschulungen – Individuell auf die jeweiligen Gefahren und Vorschriften abgestimmt |
Inhalte einer Brandschutzschulung
Eine professionelle Brandschutzschulung umfasst:
- Grundlagen des Brandschutzes: Was sind Brandursachen und wie können Brände verhindert werden?
- Richtiger Umgang mit Feuerlöschern: Praxisübungen mit verschiedenen Löschmitteln (Wasser, Schaum, CO₂, Pulver).
- Evakuierungsmaßnahmen: Fluchtwegplanung, Notfallorganisation, Sammelplätze.
- Verhalten im Brandfall: Notruf absetzen, Erstmaßnahmen, Selbstschutz.
- Spezielle Themen je nach Branche: Gefahrstoffe, Maschinenbrände, elektrische Anlagen.
Übersicht: Welche Schulungen sind für welche Betriebe vorgeschrieben?
Die Anforderungen und Häufigkeiten für Brandschutzschulungen können je nach Bundesland, Gewerbeart und konkreten Betriebsverhältnissen stark variieren. Rechtsgrundlagen wie die Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, TRVB-Richtlinien (z. B. TRVB 117 O, 119 O, 120 O) sowie weitere Vorgaben von Versicherungen (AUVA etc.) sind zu beachten.
Besonders in Betrieben mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (z. B. chemische oder pyrotechnische Industrie, Großküchen, Laboratorien) gelten oft zusätzliche Vorschriften, etwa zu Explosionsschutz oder Gefahrstofflagerung. Für manche Sonderformen (beispielsweise Veranstaltungszentren, Massenevakuierungen, Tiefgaragen im Betrieb) können wiederum eigenständige Brandschutzkonzepte bzw. Feuerwehrpläne erforderlich sein.
Da Kleinbetriebe mit weniger als 10 Beschäftigten gelegentlich vereinfachte Schulungskonzepte anwenden dürfen, empfiehlt es sich, immer Rücksprache mit den zuständigen Behörden oder einem professionellen Brandschutzbeauftragten zu halten, um zu klären, welche Schulungen konkret vorgeschrieben sind und in welchen Abständen diese zu erfolgen haben.
Die folgenden Tabellen dienen daher ausschließlich der allgemeinen Orientierung und können keine individuelle Beratung oder verbindliche Aussage im Einzelfall ersetzen.
1. Bürobetriebe
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | Grundsätzlich alle Mitarbeiter. Vor allem jene, die die Fluchtwege kennen und im Notfall Kollegen anleiten können (z. B. Brandschutzwart / Evakuierungshelfer). |
| Empfohlene Schulungen | – Grundlegende Brandschutzunterweisung – Bedienung von Feuerlöschern – Evakuierungsabläufe (Notausgänge, Sammelstellen) |
| Mindesthäufigkeit | – 1× jährlich für eine Auffrischung der theoretischen Inhalte – Praktische Löschübungen alle 2–3 Jahre (oder nach Bedarf) |
| Besonderheiten | – Je nach Betriebsgröße können zusätzliche Brandschutzwarte oder Evakuierungshelfer vorgeschrieben sein. – Bei sehr kleinem Büro (z. B. <10 MA) kann der Umfang einfacher ausfallen, jedoch mindestens eine jährliche Unterweisung. |
2. Industriebetriebe
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | – Alle Mitarbeiter (jährliche Grundunterweisung) – Produktionsbereiche (zusätzliche vertiefte Schulung) – Besondere Rollen (z. B. Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer) |
| Empfohlene Schulungen | – Evakuierungsübungen und korrekter Umgang mit Maschinen (in Bezug auf Brandrisiken) – Feuerlöschertraining (ggf. Schaum- und CO₂-Löscher bei Elektrik/Elektronik) – Spezifische Gefahrstoff- oder Explosionsschutzschulung, wenn relevant (z. B. TRVB 119 O oder 120 O) |
| Mindesthäufigkeit | – 1× jährlich für Theorie und Praxis (Grundunterweisung + Löschtraining) – Bei Umgang mit Gefahrstoffen ggf. engere Intervalle (z. B. halbjährlich), wenn vorgeschrieben |
| Besonderheiten | – Je nach Größe und Gefahrenpotenzial (z. B. Chemiebetriebe, Metallverarbeitung) sind oft mehrere Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben. – Dokumentation der Schulungen ist besonders wichtig (z. B. AUVA-Auflagen). |
3. Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | – Alle Mitarbeiter (jährliche Grundunterweisung) – Pflegepersonal, Ärzte, Therapeuten, Verwaltung (zusätzliche vertiefte Schulungen für Evakuierung, Patientensicherheit) – Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte (weiterführende und spezialisierte Ausbildung) |
| Empfohlene Schulungen | – Evakuierungsübungen (inkl. Umgang mit nicht-mobilen Patienten) – Feuerlöschübungen, Umgang mit Sauerstoffgeräten etc. |
| Mindesthäufigkeit | – 2× jährlich (mindestens 1× Theorie, 1× Praxis); größere Häuser oft noch häufiger |
| Besonderheiten | – Besonders die Evakuierung und der Umgang mit medizinischem Gerät und bettlägerigen Personen steht im Fokus. – Zusätzliche Anforderungen können durch Hygiene- oder COVID-19-Schutzmaßnahmen hinzukommen. |
4. Gastronomie / Hotellerie
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | – Alle Mitarbeiter (jährliche Grundunterweisung) – Küchenpersonal, Service, Rezeption etc. (zusätzliche vertiefte Schulungen, z. B. Umgang mit Fettbrand, Evakuierung von Gästen) – Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte (weiterführende und spezialisierte Ausbildung) |
| Empfohlene Schulungen | – Feuerlöschertraining (Küchen- und Fettbrandlöscher!) – Evakuierungsabläufe für Gäste und Personal (Fluchtwege, Sammelstellen) – Umgang mit Küchenbränden (Fritteusen, Dunstabzug etc.) |
| Mindesthäufigkeit | – 1× jährlich als Mindeststandard (Theorie + Praxis) – Extra praktische Übung für den Fettbrandlöscher z. B. alle 2 Jahre oder bei Personalwechsel |
| Besonderheiten | – Größere Hotels und Restaurants (ab ca. 20–30 Beschäftigte) müssen in der Regel einen eigenen (externen oder internen) Brandschutzbeauftragten vorweisen. – Bei Events (z. B. Veranstaltungen, Bankette) sollte das Personal zusätzlich gebrieft werden. |
5. Lagerhäuser / Gefahrstoffe
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | – Alle Mitarbeiter (jährliche Grundunterweisung) – Lager- oder Logistikpersonal (zusätzliche vertiefte Schulungen bei Gefahrstoffumgang, Explosionsschutz) – Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte (weiterführende und spezialisierte Ausbildung) |
| Empfohlene Schulungen | – Explosionsschutz (TRVB 120 O, wenn anwendbar) – Umgang mit Gefahrstoffen (Lagerung, Kennzeichnung, Sicherheitsabstände) – Praktische Feuerlöschübungen |
| Mindesthäufigkeit | – 1× jährlich Theorie – 1× jährlich Praxis (z. B. Löschübung), je nach Gefährdungspotenzial evtl. 2× jährlich |
| Besonderheiten | – Bei größeren Lagern (z. B. Hochregallager) und besonders gefährlichen Stoffen oft strengere Vorgaben (z. B. Brandschutzbeauftragter verpflichtend). – Regelmäßige Sicherheitsbegehungen zusammen mit Feuerwehr oder Behörde. |
6. Öffentliche Einrichtungen (Verwaltungen, Schulen, Behörden)
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Schulungs-pflichtige | – Alle Mitarbeiter (jährliche Grundunterweisung) – Verwaltungs-, Lehr- und Sicherheitspersonal (zusätzliche vertiefte Schulungen für Evakuierung und Besucheranleitung) – Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragte (weiterführende und spezialisierte Ausbildung) |
| Empfohlene Schulungen | – Evakuierungsübungen (z. B. Feueralarm in Schule: geordnete Flucht, Sammelpunkte) – Umgang mit Feuerlöscher (TRVB 117 O) |
| Mindesthäufigkeit | – 1× jährlich Theorie – Praktische Übung alle 1–2 Jahre (abhängig von der Größe der Einrichtung) |
| Besonderheiten | – Schulen haben oft eigene Brandschutzordnungen und Alarmpläne, die regelmäßig geübt werden müssen. – Dokumentation ist für Behörden besonders wichtig. |
Wie oft müssen Brandschutzschulungen durchgeführt werden?
- Pflicht: Mindestens einmal jährlich für alle Mitarbeiter.
- Neue Mitarbeiter: Schulung direkt nach der Einstellung.
- Zusätzliche Schulungen: Nach baulichen Änderungen, Einführung neuer Arbeitsprozesse oder Gesetzesänderungen.
- Erhöhte Frequenz: In Betrieben mit besonderem Brandrisiko (z. B. Chemie- und Metallverarbeitung) sind häufigere Schulungen vorgeschrieben.
Zertifizierte Anbieter für Brandschutzschulungen in Österreich
In Österreich gibt es eine Vielzahl an zertifizierten Schulungsanbietern, die sowohl gesetzlich vorgeschriebene Schulungen als auch branchenspezifische Spezialtrainings anbieten. Neben großen, österreichweit tätigen Institutionen gibt es zahlreiche regionale Brandschutzfirmen, die ebenfalls Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort durchführen.
| Anbieter | Region | Schulungen |
|---|---|---|
| TÜV Austria | Österreichweit | BSB, Evakuierungshelfer, Feuerlöschertraining |
| WIFI | Österreichweit | Brandschutzbeauftragter, Evakuierungstraining |
| AUVA | Österreichweit | Schulungen mit Fokus Arbeitssicherheit |
| Regionale Feuerwehrschulen | Je nach Bundesland | Feuerlöschtrainings, Evakuierung |
| Zertifizierte Brandschutzfirmen | Österreichweit & regional direkt vor Ort | Individuelle Schulungen, Praxisübungen & Beratung vor Ort |
Viele zertifizierte Brandschutzfirmen bieten neben ihren Dienstleistungen auch maßgeschneiderte Brandschutzschulungen für Betriebe jeder Größe an.
Darüber hinaus besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, geschultes Fachpersonal wie externe Brandschutzbeauftragte oder Evakuierungshelfer stundenweise oder projektbezogen in den Betrieb zu holen.
Diese flexible Lösung bietet Unternehmen den Vorteil, auch ohne eigenes Brandschutz-Fachpersonal die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig von der Erfahrung und dem aktuellen Fachwissen spezialisierter Experten zu profitieren. Besonders bei Schulungen, Evakuierungsübungen oder Sicherheitsbegehungen kann der Einsatz externer Fachkräfte eine sinnvolle und wirtschaftliche Ergänzung sein.
Brandschutzschulungen für Ihren Betrieb
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall optimal vorbereitet sind. Falls Sie Fragen zu Schulungsinhalten oder gesetzlichen Vorgaben haben, nutzen Sie unser Kontaktformular.
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FAQ – Häufige Fragen zu Brandschutzschulungen
Mindestens einmal pro Jahr, direkt bei Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter und bei Änderungen im Betrieb.
Alle Mitarbeiter, zusätzlich spezielle Schulungen für Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer und in gefährdeten Bereichen.
Brandvermeidung, Verhalten im Brandfall, Evakuierung, Umgang mit Feuerlöschern.
Ja, durch ausgebildete Brandschutzbeauftragte, bei speziellen Schulungen meist durch externe Anbieter.
Ja, laut TRVB 117 O sind praktische Übungen Teil der gesetzlichen Schulungen.
Ja, z. B. Explosionsschutz in Industriebetrieben oder Patientenevakuierung in Pflegeeinrichtungen.
Theoretische Teile ja, praktische Übungen wie Feuerlöschertraining müssen vor Ort stattfinden.
Nur zertifizierte Schulungsanbieter wie TÜV, WIFI oder anerkannte Brandschutzfirmen.
Ja, viele Brandschutzfirmen bieten geschultes Fachpersonal zur stundenweisen Unterstützung an.
Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung, Haftungsrisiko für Geschäftsführung, erhöhte Gefahr im Brandfall.